Mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln Sie den Stundenverrechnungssatz für Ihren Handwerksbetrieb: aus Personalkosten, tatsächlich verfügbaren Arbeitsstunden, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Rechner
Stundenverrechnungssatz (netto): –
Produktive Stunden pro Jahr: –
Wie wird der Stundenverrechnungssatz berechnet?
Personalkosten pro Jahr: Bruttolohn zuzüglich Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, Umlagen) und sonstiger Personalzusatzkosten.
Produktive Stunden pro Jahr: Kalendertage abzüglich Wochenenden, Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen, multipliziert mit den Arbeitsstunden pro Tag, abzüglich unproduktiver Zeit (Fahrten, Rüstzeiten, Angebotserstellung).
Kosten-Stundensatz: Personalkosten geteilt durch produktive Stunden.
Gemeinkosten je Stunde: Jährliche Gemeinkosten (Miete, Fahrzeuge, Verwaltung) geteilt durch die produktiven Stunden aller Mitarbeiter.
Stundenverrechnungssatz: Kosten-Stundensatz plus Gemeinkosten je Stunde, zuzüglich Gewinnaufschlag.
Diesen Rechner nutzen Sie für eine schnelle Einschätzung. Für die vollständige, individuell anpassbare Version mit hinterlegten Formeln sowie Vorlagen für Angebotskalkulation, Aufmaß und Baustellendokumentation gibt es das Handwerker-Kalkulationspaket.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin brutto pro Stunde verdient. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den der Betrieb einer Kundschaft für eine Arbeitsstunde in Rechnung stellt. Er enthält zusätzlich Lohnnebenkosten, Gemeinkosten wie Miete, Fahrzeuge und Verwaltung sowie einen Gewinnaufschlag. Der Stundenverrechnungssatz liegt deshalb immer deutlich über dem Stundenlohn.
Typische Fehler bei der Berechnung
Unproduktive Zeiten werden vergessen: Fahrten, Rüstzeiten, Angebotserstellung und Materialbeschaffung zählen nicht als abrechenbare Arbeitszeit, kosten aber trotzdem.
Gemeinkosten werden nicht oder nur pauschal eingerechnet, obwohl Miete, Versicherungen, Fahrzeuge und Verwaltung real anfallen.
Es wird kein Gewinnaufschlag kalkuliert – der Betrieb arbeitet dann bestenfalls kostendeckend statt wirtschaftlich.
Der Stundenverrechnungssatz wird einmal berechnet und dann jahrelang nicht mehr angepasst, obwohl Löhne und Kosten steigen.
Wie oft sollte man den Stundenverrechnungssatz neu berechnen?
Mindestens einmal jährlich, etwa bei der Jahresplanung oder nach Tarif- und Lohnänderungen. Steigen Personalkosten, Mieten oder Fahrzeugkosten deutlich, lohnt sich eine Neuberechnung auch unterjährig.
Diese Seite und der Rechner wurden mit KI-Unterstützung erstellt. Die Berechnung ersetzt keine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.