Mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln Sie den Angebotspreis für einen Handwerksauftrag: aus Materialkosten, Lohnstunden, Fahrtkosten und Zuschlägen für Wagnis und Gewinn. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Rechner
Angebotspreis (netto): –
Davon Material: – · Lohn: –
Wie wird der Angebotspreis berechnet?
Materialkosten: Einkaufspreis des Materials zuzüglich eines Materialgemeinkosten-Zuschlags für Beschaffung, Lagerung und Bruch/Verschnitt.
Lohnkosten: Geschätzte Arbeitsstunden multipliziert mit dem eigenen Stundenverrechnungssatz.
Nebenkosten: Fahrtkosten, Entsorgung, Gerätemiete und sonstige auftragsbezogene Kosten.
Wagniszuschlag: Puffer für Unwägbarkeiten wie Mehraufwand, Nacharbeit oder Preissteigerungen beim Material.
Gewinnzuschlag: Der Betrag, der nach Abzug aller Kosten als Unternehmensgewinn übrig bleiben soll.
Dieser Rechner eignet sich für eine schnelle erste Einschätzung. Für wiederkehrende Angebote mit mehreren Positionen, automatischer Summenbildung und Verknüpfung zum eigenen Stundensatz gibt es die vollständige Vorlage im Handwerker-Kalkulationspaket.
Was gehört in eine Angebotskalkulation?
Eine vollständige Angebotskalkulation berücksichtigt alle Kosten, die durch den Auftrag entstehen: Material, Lohn, Fahrten, Fremdleistungen sowie einen Aufschlag für Wagnis und Gewinn. Wer nur Material und Lohn addiert, kalkuliert langfristig zu knapp, weil Gemeinkosten wie Fahrzeuge, Werkstatt und Verwaltung nicht mit hereingerechnet werden.
Typische Fehler bei der Angebotskalkulation
Der Stundenverrechnungssatz wird zu niedrig angesetzt, etwa gleich dem Stundenlohn statt dem vollen Verrechnungssatz.
Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden vergessen oder nur pauschal geschätzt.
Es wird kein Wagniszuschlag eingeplant, obwohl auf der Baustelle regelmäßig Unvorhergesehenes auftritt.
Der Gewinnzuschlag fehlt komplett – dann deckt der Angebotspreis bestenfalls die Kosten.
Diese Seite und der Rechner wurden mit KI-Unterstützung erstellt. Die Berechnung ersetzt keine steuerliche, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratung, insbesondere nicht zu VOB-Fragen.